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Wasserstoff-Nutzfahrzeuge: Welche Kaufprämien gibt es 2024?

 

Seit Juli 2021 wurden die Förderungen für den Erwerb eines Nutzfahrzeugs mit Brennstoffzelle überarbeitet. Sie können bis zu 7.000 € betragen und durch eine Umweltprämie von bis zu 9.000 € ergänzt werden.

Der Kontext 2024: Sinkende Förderungen für Gewerbetreibende

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind zwar auf dem Vormarsch, bleiben aber noch selten. Um ihre Einführung zu fördern, hat die Regierung die Hilfen durch das Dekret 2021-977 aktualisiert. Im Jahr 2024 ist der Umweltbonus für Gewerbetreibende jedoch auf 3.000 € begrenzt.

Der 2007 eingeführte Umweltbonus wurde regelmäßig weiterentwickelt, um den Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern. Für ein Wasserstoff-Nutzfahrzeug beträgt die Förderung 2024 40 % des Anschaffungspreises, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Der Betrag variiert jedoch je nach Käuferprofil:

  • Für Privatpersonen:
  • Haushalte mit niedrigem Einkommen (steuerliches Referenzeinkommen unter oder gleich 15.400 €) können eine Förderung von bis zu 8.000 € erhalten.
  • Für andere Haushalte ist die Förderung auf 5.000 € begrenzt.
  • Für Unternehmen: Der Betrag ist auf 3.000 € begrenzt, unabhängig von der Unternehmensgröße.

In der Regel wird der Bonus direkt vom Händler vom Kaufpreis abgezogen, der sich um die Formalitäten zur Rückerstattung der Förderung bei der ASP kümmert.


Die Umweltprämie: ein Zuschuss abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht

Zusätzlich zum Umweltbonus ist die Umweltprämie oder Verschrottungsprämie verfügbar, wenn ein altes Fahrzeug (Auto oder Lieferwagen) verschrottet wird. Die betroffenen Fahrzeuge sind:

  • Benzinfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2006 zugelassen wurden.
  • Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden.

Der Fahrzeughalter muss seit mindestens einem Jahr Eigentümer sein, um förderfähig zu sein.


Die Höhe der Prämie hängt von der Fahrzeugkategorie und dem Käuferprofil ab:

  • Für Unternehmen variiert die Förderung je nach Fahrzeugklasse zwischen 4.000 und 8.000 € (Grenze von 40 % des Kaufpreises).
  • Für Privatpersonen können diejenigen mit einem steuerlichen Referenzeinkommen unter 7.100 € eine Prämie zwischen 5.000 und 9.000 € erhalten. Für alle anderen variiert die Prämie zwischen 4.000 und 8.000 €.

Bewohner von Umweltzonen (ZFE) können zusätzlich eine Förderung von 1.000 € erhalten.




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