Welche Kennzeichnung für ein Nutzfahrzeug?
Auf der Straße trägt die Kennzeichnung eines Nutzfahrzeugs zur Sicherheit aller bei, sowohl der Verkehrsteilnehmer als auch der Passanten. Der Fahrer des Nutzfahrzeugs wird durch die Anbringung einer angemessenen Kennzeichnung ebenfalls geschützt, sowohl rechtlich als auch sicherheitstechnisch. Es geht darum, sichtbar zu sein und seine Besonderheit klar anzuzeigen: häufige und unerwartete Stopps sowie eine besondere Fahrweise.
Für wen ist die Nutzfahrzeugkennzeichnung gedacht?
Die interministerielle Anweisung zur Straßenbeschilderung sieht vor, dass Service-, Einsatz- und Baustellenfahrzeuge, die häufig auf öffentlichen Straßen anhalten müssen, einer speziellen Kennzeichnung bedürfen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an:
- für Fahrzeuge im öffentlichen Bausektor und bei verschiedenen Baustellen, die regelmäßig anhalten, sich langsam auf der Straße fortbewegen oder auf dem Standstreifen fahren müssen;
- leichte Fahrzeuge, die nicht für Bauarbeiten bestimmt sind, aber durch Baustellenbereiche fahren oder auf dem Standstreifen halten müssen. Diese nicht gekennzeichneten Servicefahrzeuge müssen regelmäßig parken.

Welche Vorteile bietet die Kennzeichnung eines Nutzfahrzeugs?
Wenn das Gesetz vorschreibt, dass ein Einsatz- oder Baustellenfahrzeug mit einer vorschriftsmäßigen Kennzeichnung ausgestattet sein muss, dient dies in erster Linie der Verkehrssicherheit aller. Ob Leuchtmarkierung oder retroreflektierende Klebestreifen, diese Elemente ermöglichen es anderen Verkehrsteilnehmern, ein stehendes oder zum Halten bereites Fahrzeug zu erkennen. Die Verkehrsteilnehmer können sich so auf das Bremsen oder Überholen vorbereiten, je nach Kontext. Die Kennzeichnung eines Nutzfahrzeugs schützt auch den Fahrer vor möglichen Unfällen aufgrund mangelnder Sichtbarkeit. Ebenso informiert die Beschilderung Passanten über die Einrichtung einer Baustelle oder Einsatzzone und macht sie so auf die Risiken aufmerksam. Eine effektive Beschilderung reduziert das Risiko von Verkehrsunfällen.
Welche Arten von Kennzeichnung gibt es für ein Nutzfahrzeug?
Verschiedene Verordnungen schreiben für Einsatz-, Service- und Baustellennutzfahrzeuge bestimmte, branchenspezifische Kennzeichnungen vor. Diese Kennzeichnung gibt es in zwei Arten: Leuchtend und mit Streifen.
Welche Lichtzeichenanlage soll man wählen?
Die Verordnung vom 16. November 1998 schreibt folgende Nutzfahrzeugkennzeichnung vor:
- ein orangefarbenes Speziallicht vom Typ Rundumleuchte (drehend), Entladungs- oder Blinklicht auf dem Dach des Nutzfahrzeugs. Dieses Licht wird bei Nothalten, in Baustellenbereichen oder beim Fahren auf dem Standstreifen verwendet;
- ein dreieckiges AK5-Schild (triflash) mit 3 Warnleuchten (Typ R2). Diese synchronisierten Leuchten müssen für Fahrzeuge aus allen Verkehrsrichtungen sichtbar sein. Die Größe des AK5-Schildes kann je nach Fahrzeug variieren (500 bis 700 mm Seitenlänge für Leichtfahrzeuge, 700 bis 1000 mm Seitenlänge für andere Fahrzeuge).
Schneeräumfahrzeuge unterliegen einer speziellen Regelung, die ausschließlich blaue Blinklichter und Standlichter vorschreibt (Verordnung vom 30. Oktober 1987).
Arbeits- und Einsatzfahrzeuge können auch ohne gesetzliche Verpflichtung variable Anzeigetafeln installieren.
Welche Warnmarkierungsstreifen soll man wählen?
Eine weitere Verordnung vom 7. April 2006 verlangt von Nutzfahrzeugführern die folgende Ausstattung mit Warnmarkierungsstreifen:
- 2 rot-weiß gestreifte Bänder, die horizontal vorne und hinten angebracht sind;
- 1 rot-weiß gestreiftes Band, das horizontal an jeder Seite angebracht ist.
Die Streifen müssen immer nach unten und zur Außenseite des Fahrzeugs hin orientiert sein, beidseitig der Mittelachse, während die Bänder eine Mindestfläche von 0,16 m² für vorne und die Seiten und 0,32 m² für hinten einhalten müssen. Die Klebestreifen, die immer retroreflektierend sein müssen, müssen weitere Normen erfüllen, wie die TPESC-Zulassung oder die Klassifizierung nach Fahrzeuggeschwindigkeit. Wählen Sie Markierungssets und reflektierende Streifen aus unserem Shop für Nutzfahrzeugkennzeichnung, um nichts zu vermissen.
.jpg)
Einige Beispiele für Nutzfahrzeugkennzeichnungen
Neben den vorgeschriebenen Elementen können viele Kennzeichnungen für Nutzfahrzeuge für bestimmte Berufe und verschiedene Situationen nützlich sein. Sie können zum Beispiel wählen:
- eine anpassbare LED-Lichtleiste;
- eine Triflash-ausgestattete Leiste;
- eine magnetische orangefarbene LED-Minirampe;
- eine magnetische kabellose Rundumleuchte;
- eine magnetische autonome LED-Leuchte.
Viele weitere praktische Elemente finden Sie in unserer speziellen Kategorie.